Hallo bossu55,
mein Respekt, dass Du Dich um Klärung bemüht hast.
Doch entschuldige, wenn ich etwas unduldsam reagiere und nimm es nicht persönlich:
Der Begriff 'Öffentlicher Dienst' ist hier absolut irreführend, klärt nichts und hat so noch nie gestimmt, obwohl das immer wieder vor- und nachgeplappert wird, sogar von normalerweise seriösen Stellen.
Im gesamten Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Frankreich kommt der Begriff Öffentlicher Dienst überhaupt nicht vor.
Dagegen wird lediglich auf die
Rechtsform des
Arbeitgebers abgestellt. Wenn der eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, versteuern die dort Beschäftigten generell im Arbeitsland (mit wenigen Ausnahmen), egal als was sie da konkret arbeiten.
Firmiert der Arbeitgeber jedoch im Privatrecht, versteuern die Beschäftigten im Wohnland, egal ob öffentlicher Dienst oder nicht.
Diese Regelung finde ich sehr gut, man kommt auch nicht ins Schwimmen. Anders jedoch, wenn vom öffentlichen Dienst geredet wird.
Was ist denn beispielsweise mit Beschäftigten an einer Universität, bei Lotto-Toto-Gesellschaften, bei der AOK, im Krankenhaus, bei der Müllabfuhr, bei der Kirche, Bundesbahn, Nah-Verkehrsbetrieben usw.?
Mit 'Öffentlichem Dienst' kann man da gar nichts klären.
Zum Glück gibt es hier ein Wiki, in dem das genau steht.
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3FUnd sorry für die schwäbischen Behörden, wenn sie das nicht gelesen haben.

Schöne Grüße