Also wir hatten damals (2009) einfach auf dem Standesamt (Rastatt) angerufen und einen Termin vereinbart. Das Prozedere war genau das gleiche als hätten wir einen deutschen Wohnsitz. War also überhaupt kein Problem.
Wir haben uns dann gleich internationale (also mehrsprachige) Heiratsurkunden ausstellen lassen, damit wir diese für die Behörden in Frankreich haben.
Noch ein kleiner Hinweis: Trotz dass meine Frau ihren Mädchennamen behalten hat und dies auch in der Heiratsurkunde vermerkt hat, hat das Finanzamt einfach ihren Namen geändert. Sowas ist anscheinend für die Franzosen undenkbar.
Gibt jetzt natürlich jedesmal Ärger mit der Grenzgängerbescheinigung, da sie beim französischen Finanzamt unter meinem Namen geführt wird und beim deutschen Finanzamt unter ihrem Mädchennamen.
Kann also nur dazu raten, sich auf einen Namen zu verständigen
