hey leute

also ich habe mal wieder ne Frage: Welche der Beiträge zu gesetzlichen Versicherungen dürfen vom Bruttoarbeitslohn für 2047 Zeile 10 abgezogen werden? Der nette Herr vom Finanzamt erklärte mir vor ein par Jahren, dass ich alle Versicherungsbeiträge (PV, RV, KV, AV) abziehen müsse, weil die auf der Jahressteuererbescheinigung des Arbeitgebers stehen.. Nun lese ich habe ich gerade gelesen, dass diese Beiträge nicht abgezogen werden dürfen...
Alternativ: Könnten solche Beiträge ja nicht abgezogen werden - dafür aber in 2042 6DE eingetragen werden, wenn man das denn darf

Unterm Strich würde, wenn alle Versicherungen eingetragen werden, dass aufs gleiche rauskommen..
Weis jemand was wirklich stimmt? Wie handhabt ihr das?
Btw. wie siehts mit zusätzlichen Pflicht-Rentenversicherungen aus? können diese in 6NS oder 6 RS eingetragen werden (oder doch abgezogen werden?)
Vg stefan