Hallo Forum
Kurze Info zur Situation:
Frau arbeitet zwei Tage in der Schweiz, Ich arbeite fünf Tage in der Schweiz.
Im Moment wohnen wir in der Schweiz und unsere Kinder in Deutschland (Ruhrgebiet).
Frau und Ich möchten aber nach Frankreich ziehen (nur wegen der Kohle), haben aber einige Steuertechnische Fragen.
Da wir "nur" zum arbeiten hier sind gehts bei uns nur um das Geld. Wohnen und leben tun wir im Ruhrgebiet.
Bitte keine Kommentare zu dieser Konstellation, wir sind darüber auch nicht glücklich, werden sie trotzdem erstmal nicht ändern.
Wie verhalten sich die in Deutschland lebenen Kinder auf die französischen Steuern?
Ich habe den Steuerrechner (Frankreich) mit google übersetzt, da wird nur nach Kindern gefragt (haben wir ja) - aber müssen die auch in Frankreich angemeldet sein

Darauf habe ich bisher keine Antwort gefunden.
Habe jetzt Quellensteuerausgleich in CH gemacht, da wurden die Kinder nicht berücksichtigt.
Gibt es da evtl. eine EU-Lösung zu? Kenne mich damit ehrlich gesagt nicht so aus.
Falls die Kinder steuertechnisch nicht berücksichtigt werden (wovon ich ausgehe), wie sieht es mit Unterhaltszahlungen aus? Die kann man da angeben, aber wann zählt ein Kind als Unterhaltsempfänger?
Oma und Opa passen unter der Woche die beiden tage auf die Kinder auf, wenn ich Geld auf Omas Konto überweise, mit dem Vermerk Unterhalt - reicht das schon aus?
Frau und ich sind nicht in Deutschland gemeldet.
Ist eine verzwickte Situation, evtl. kann mir da trotzdem jemand bei helfen.
Danke und Gruss aus Basel