Hallo Dieter,
Ich arbeite zwar in der Schweiz, aber der örtliche Grenzgängerverein in Saint-Louis weist immer wieder auf die Problematik hin. Wenn man auch nur eine minimale französische Rente erhält, muss man auf die gesamten, also auch die ausländischen Renten, CSG usw. bezahlen. Bis vor kurzem waren diese Abgaben auf die Höhe der französischen Rente begrenzt, aber das hat das Finanzministerium jetzt gekippt.
Der Grenzgängerverein ist in dieser Sache sehr aktiv, bis hin zur EU, aber bisher noch ohne Erfolg.
Grundsätzlich raten sie momentan dazu, auf kleine französische Renten lieber zu verzichten, um diese Problematik zu vermeiden.
Viele Grüße,
der Kembser