Hallo Ralph,
ich habe ja betont, daß ich nur wiedergeben kann, was ich von Kollegen höre. Und die tun's nun mal so. Also Lohn ohne Geldwerten Vorteil nach dt. Steuerrecht, aber mit 12% vom Bruttolistenpreis nach französischem Steuerrecht. Aber ich lasse mich gerne (wenn's Geld spart, sonst ungern

) eines Besseren belehren. Übrigens: 'Sabine' hat ja weiter oben ebenfalls angegeben, daß der geldwerte Vorteil bei ihrem Arbeitgeber nicht im zu versteuernden Lohn aufgeführt wird. Ich frage morgen mal in der Personalabteilung nach der 'offiziellen' Stellungnahme dazu.
Wie wohl Jeder hier möchte ich im Endeffekt nur wissen, was jetzt tatsächlich der richtige Weg ist und wie man's am kostengünstigsten handhaben kann, falls Handlungsspielraum besteht.
Leider habe ich bisher nur ein Sammelsurium aus unterschiedlichen Ansichten gefunden, ohne daß eine Tendenz erkennbar wäre, was davon am Glaubwürdigsten ist.
Das Problem ist, daß sich Dein deutscher Arbeitgeber nicht dafür interessiert, wie das in Frankreich gehandhabt wird. Daher wirst Du keinen deutschen AG finden, der das anders macht.
Deine Aussage ist mir da auch zu pauschal, da Du das nicht wissen kannst. Wenn hier so was kolportiert wird, dient das auch nicht zur Klarstellung, sondern eher zur Verwirrung der Leser wenn ich (oder Sabine) andere Fälle nennen können (sorry). (Wie gesagt: Ist bei mir erst zu prüfen)
Im Übrigen kommen ja noch solche Aspekte hinzu wie von Buccaneer, bei denen ein privater Anteil für die Nutzung des Dienstwagens zu entrichten ist (das 'zweite Prozent' von den 2%). Das muss ja vom zu versteuernden Geldwerten Vorteil abgezogen werden. Bei mir ist es ein bestimmter Anteil an einer 'virtuellen' Leasingrate. Wie das miteingerechnet wird, ist wohl immer Auslegungssache und es gibt nicht zu Allem klare Vorgaben. - Zumindest wenn man die französische Variante der Versteuerung annimmt. Die dt. Arbeitgeber haben dazu natürlich nur Lösungen für das deutsche Steuerrecht parat.
Vielleicht darf ich noch Folgendes hinzufügen: Die Versteuerung nach französischen Vorgaben ist ja kostengünstiger, da die Versteuerung der Entfernungskilometer komplett wegfällt. Alleine deshalb lohnt es sich doch, das Thema konstruktiv zu diskutieren und nicht mit 'das ist die Praxis' abzuwürgen. Wenn man sich nicht 'drum kümmert und fröhlich unnötige Steuern zahlt hat man's natürlich einfach...
Und noch 2 Aspekte, die die ganze Rechnung verkomplizieren:
- Nimmt man die Variante 'Geldwerter Vorteil nach deutschem Steuerrecht' kommt es einfach aufs zu versteuernde Gehalt drauf. Davon werden aber 10% abgezogen, wenn man die vereinfachte Variante der Steuererklärung macht. Ein kleiner Vorteil, der diese Variante i.d.R. aber dennoch nicht so günstig macht wie die 'französische' Variante.
Es könnte jedoch sein (und das ist mir unklar), daß die 12% des Bruttolistenpreises des Wagens EBENFALLS den zu versteuernden Lohn erhöhen und hier AUCH 10% pauschal abgezogen werden. Eine Frage, die mich interessiert!- Variante 'Geldwerter Vorteil nach französischem Steuerrecht': Durch die Erhöhung des Bruttos aufgrund des Geldwerten Vorteils (nach dt. Recht) steigen ja die Sozialversicherungsabgaben. Dadurch sinkt der zu versteuernde Lohn in Frankreich (da dort der 'deutsche' Geldwerte Vorteil gar nicht auftaucht).
Schönen Abend!
