Hallo alle zusammen,
erstmal möchte ich mich ür die schnellen Antworten bedanken. Hatte ich nicht damit gerechnet.

Die Frage, wie ich als Beamter nach Frankreich gezogen bin, kann ich wie folgt beantworten.
Ich muss voraus schicken, das ich Bundesbeamter bin, kein Landesbeamter. Dazu später mehr.
Wir sind im Januar 2003 nach Willerwald in Frankreich gezogen. Laut Bundesbeamtengesetz hätte ich das nicht dürfen. Da zu diesem Zeitpunkt aber schon ein neues Bundesbeamtengesetz vorlag, dieses nur noch nicht vom Bundestag verabschiedet und noch nicht wirksam war, konnte ich einen "Antrag auf Wohnsitz im Ausland" stellen. Dieser wurde mit Hinweis auf das neue Gesetz genehmigt. Alles andere wurde von meiner Dienststelle erledigt. War alles ganz einfach. (Bis jetzt auf das Kindergeld) Das Verbot des Wohnsitztes im Ausland wurde im neuen Bundesbeamtengestz ersatzlos gestrichen, da auch dieses Gestz europäisiert wurde. Freie Wahl des Wohnsitzes innerhalb der EU. Aber wie das so üblich ist bei den Politikern hat es dann noch bis Februar 2009 (wirklich Feb. 2009

) gedauert bis das alte Bundesbeamtengesetz vom Neuen abgelöst wurde.
Für Landesbeamte ist ebenfalls ein neues Gesetz geschaffen worden. Es fehlt ebenfalls das Verbot des Wohnsitztes im Ausland, ob dies vorher schon gefehlt hat, kann ich leider nicht sagen, aber ich glaube es nicht.
Gaaaanz dringen!!!
Hätte ich noch eine Frage an Eb. Wenn ich den Antrag auf "Unbeschränkt oder Beschränkt Einkommenssteuerpflichtig" stelle, muss ich dann meine Steuern wieder in Deutschland zahlen, oder noch schlimmer in Deutschland und Frankreich.
Ich haffe meine Antwort und Frage kommen an. Bin neu Hier und hoffe alle Clicks richtig zu machen.
Viele Grüße an euch alle von Reiner und Karin
