Moin 
Hat sich hier schon wer mit dem Erbrecht in Frankreich beschäftigt?
Soweit ich weiß gilt es wenn man in F wohnt und dort stirbt.
Ist ja nicht ganz ohne - gilt ein deutsches Testament auch in F?
Wie ist das mit den Pflichtteilen?
Salü,
Edgard
1. Wie Dirk bereits gesagt hat, hat sich im letzten Jahr geändert. Anzuwendendes Recht per Testament frei wählbar (nach Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit). Standard nach letztem Wohnsitz (D hat das nach grundsätzlich nach Staatsangehörigkeit wohl aufgegeben).
Aber das gilt auschließlich für das Erbrecht also was Erbfolge,Pflichtteile etc angeht. Was Erbschaftssteuerrecht angeht, bleibt alles beim Alten - und da werden in F belegene Immobilien grundsätzlich weiterhin mit der französichen Erbschaftssteuer belastet

(Naja, ausländische Immobilien dafür grundsätzlich nicht

)
2. Yeap, gibt auch in F Pflichtteil:
- In D Pflichtteil ist 50% von gesetzlichem Teil
- In F wird Pflichtteil nach der Regel Kinder+1 berechnet: Bsp: 3 Kinder = 1/(3+1) => jedes Kind 1/4 Pflichtteil + 1/4 frei vererbbar, bei 2 Kinder => 1/3 jedes Kind + 1/3 frei vererbbar.
- Wenn ein Kind gestorben: -mit Nachkommen= Anteil geht an dessen Nachkommen, ohne Nachkommen = wird nicht gezählt
- Nur(!) wenn keine Kinder da sind, hat die Ehefrau/-mann Anspruch auf 1/4 Pflichtteil
3. Auch deutsche Testamente gelten (natürlich bei Wahl F-Recht dürfen sie nicht gegen F-Recht verstoßen...)
Du kannst also wie Dirk erwähnt zu einer frenz. Notarin gehen (dann wird eben im franz.Zentralregister in Aix-en-Prov. aufbewahrt.
oder eben zu einem deutschen Nator (dann wird's eben im deutsche Zentralregister (
http://www.testamentsregister.de/) hinterlegt).
Brauchst auch keine Angst haben, die Notare können inzwischen europaweit abfragen, ob ein Testament existiert.