Hallo sable12,
Genau, man muss den deutschen FS erst einschicken, wenn man die Attestation erhält. Ich habe gerade nochmal nachgeschaut (ich habe noch alle Unterlagen behalten

) - auf der Attestation steht nichts davon, dass sie nur in Frankreich gültig ist. Es ist das Passfoto darauf abgebildet, und es ist die Adresse in Frankreich und die Führerschein-Nummer des deutschen Führerscheins aufgeführt. Der Text ist halt nur auf Französisch...

Ich bin mit diesem Dokument und einer Fotokopie meines deutschen FS in Deutschland gefahren. Zwar wurde ich nicht kontrolliert, aber ich habe einfach mal auf das Verständnis der deutschen Behörden gesetzt, dass im Zweifelsfall klar ist, dass ich im Umtauschprozess bin und eben im Moment nur diese Unterlagen vorweisen kann. Laut eines Bekannten, der bei einer deutschen Führerscheinstelle arbeitet, können selbst die dort auf alle Führerschein-Register der EU zugreifen. Ich gehe also mal davon aus, dass das selbst in anderen EU-Ländern für Polzeibeamte kein Problem sein sollte, am wenigsten auf jeden Fall in Deutschland.
Viele Grüße,
der Kembser