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Autor Thema: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland  (Gelesen 2404 mal)

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Offline onjaanja

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Hallo zusammen,

wäre super wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte ...

Ich habe für mein gebrauchtes Autos einen Käufer aus Deutschland.
Neben Kaufvertrag lasse ich mir dann noch das Formular mit Uhrzeit für die Abmeldung bei der ANTS  unterschreiben...

Aber jetzt zu meiner Frage,  mit welchem Kennzeichen kann der Käufer das Auto in seinen Heimatort nach Deutschland "überführen"  (ca 400 km entfernt) ?
Mit meinem Kennzeichen das momentan noch drauf ist ( wäre mir ehrlich gesagt nicht so Recht) oder wie funktioniert das?

Gibt es eine Art Kurzzeitkennzeichen für die "Überführung" oder wie wird das normalerweise gemacht?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Liebe Grüße
onjaanja



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Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« Antwort #1 am: 13. August 2024, 11:52:24 »
Hi,

der Käufer soll es in D zulassen und die Schilder zur Übergabe mitbringen.

Offline onjaanja

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Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« Antwort #2 am: 13. August 2024, 12:50:15 »
Vielen Dank für die Antwort.

Eine Zulassung in D ist aber doch nur möglich ,wenn das Auto deutschen TÜV hat, es hat ja "nur "den französischen TÜV.

Der Käufer wohnt auch 400km entfernt,  und hat das Auto nur auf Bildern/Video gesehen,  wenn es ihm jetzt doch nicht zusagen würde, würde er es ja auch nicht nehmen...

Sollte aber alles passen, würde er es natürlich gerne direkt mitnehmen,  damit er nicht nochmal kommen müsste...

Dankeschön.

LG
onjaanja

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Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« Antwort #3 am: 13. August 2024, 13:06:16 »
Jemand 400km entfernt kauft ungesehen ein Auto in F, für das er in D einen Brief neu erstellen lassen muss? Mit allen Risiken?
Klingt für mich nach Fake - pass also auf.

Der dt. Tüv erkennt die franz. CT an, wenn nicht älter als 6 Monate, ggf. also noch ne neue CT machen.

Ansonsten könntest Du mit franz. Zulassung bis an die Grenze fahren, dort soll der Käufer seine Schilder montieren.
Oder - wenn ihm das wert ist - kommt er mit einem Hänger.

Die dt. Kurzzeitkennzeichen (gelber Balken) und die klassische deutsche rote Nummer sind im Ausland nicht zulässig.

Offline onjaanja

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Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« Antwort #4 am: 13. August 2024, 13:41:47 »
Gekauft hat er es ja noch nicht... Er ist eben nur stark interessiert  und wenn es ihm nach Probefahrt etc gefallen würde, möchte er es eben,  nach Bezahlung,  direkt mitnehmen.

Mir wurde gesagt, ich sollte durch meine Carte grise 2 Striche machen (ungültig) und drauf schreiben vendu le ... mit Datum Uhrzeit und dann könnte er mit meinem Kennzeichen nach Hause fahren und das Auto dort dann anmelden ...

Ist das tatsächlich so?
Bin total verunsichert.

Vielen lieben Dank.

LG
onjaanja
« Letzte Änderung: 13. August 2024, 13:47:48 von onjaanja »

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Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« Antwort #5 am: 13. August 2024, 13:57:46 »
Naja, ne Versicherung in D bräuchte er dann schon.
War das FZG mal in D angemeldet und hast Du dem Kfz-Brief noch?

https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/kurzzeitkennzeichen/

Offline onjaanja

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Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« Antwort #6 am: 13. August 2024, 14:04:42 »
Den "alten" deutschen  Fahrzeugbrief habe ich noch.

Die Versicherung bei der er das Fahrzeug versichern möchte hat dem Käufer gesagt er benötigt ein Überführungskennzeichen, da der Versicherungsschutz mit der eVB Nummer erst mit Anmeldung bei der Zulassung gültig ist... nicht zur Überführung...

Lg

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Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« Antwort #7 am: 13. August 2024, 14:14:49 »
Und hat sie ihm auch gesagt, wie er es bekommt?

Die dt. Kurzzeitkennzeichen sind nur in D gültig (also Übergabe an der Grenze auf deutschem Boden), die dt. Ausfuhrkennzeichen sind nur zur Ausfuhr und nicht zur Einfuhr, die dt. rote Nummer gilt im Ausland nicht (Ausnahme die für Oldtimer, die mit einer 0 beginnen), die franz. Kurzzeitkennzeichen (WW-Kennzeichen) bekommt man ohne franz. Wohnsitz nicht.
 
Bleibt also Übergabe an der Grenze oder Hänger.

Hier steht noch ein bisschen was dazu:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/ueberfuehrungskennzeichen/

Offline onjaanja

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Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« Antwort #8 am: 13. August 2024, 14:40:21 »
Ihm wurde jetzt von seiner Versicherung in D erklärt,  dass er sich auf der Zulassungsstelle bei sich ein Kurzzeitkennzeichen holen muss, das bekäme man kurzfristig. Da ich ihn in D am Bahnhof mit dem zu verkaufenden Auto abhole , werden wir dann die Übergabe auch in D machen... Ich denke das sollte dann hoffentlich- ohne spätere Probleme für mich möglich sein...

Zwecks Bezahlung will er mit mir dann zur deutschen Bank und das Geld dann am Bankautomaten auf mein Konto überweisen,,hoffe das ist auch sicher genug ,nicht dass er dann das Geld der Überweisung später wieder zurückkommt...

Vielen lieben Dank.

Lg

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Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« Antwort #9 am: 13. August 2024, 14:54:08 »
Das mit der Zulassung kann so funktionieren. Ob sich die Zulassungsstelle auf die Kopie der franz. CarteGrise einlässt, kann er ja vorher fragen.

Bzgl Zahlung - viel Erfolg! Und vielleicht nicht alleine durchführen, nicht dass 3 Typen kommen und Dir verdeutlichen, dass das Auto deutlich günstiger verkauft wird.. 

Offline onjaanja

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Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« Antwort #10 am: 13. August 2024, 15:20:56 »
Vielen Dank für die Hilfe und die netten Tipps.

Sehr nett !

Glg
Onjaanja