Hallo,
naja - das ist ja klar das ein 3 Jahre altes auto keine Vollabnahme braucht........würde ja auch bei einer Erstzulassung in D erst nach 3 Jahren zum ersten TüV fahren müssen.
Deshalb meinte ich ja Tüv und/oder Vollabnahme.
Aber man sieht auch das ich schon lange in Frankreich bin

- hab gerade gelesen das die Vollabnahme seit 2007 erst nach 7 Jahren Stillegung fällig wird, nicht wie früher nach 18 Monaten.....
Dürfte dann also keine Rolle mehr spielen bei Importen - höchstens bei Fahrzeugen aus USA...bzw. ohne EU-Zulassung.
Die Frage im Beitrag bezog sich aber ja sowieso nur auf die Dinge die der Verkäufer in F beachten muß....
Gruß Ralph